Johanna Baum – Heilpraktik – Massage _ Körperarbeit

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Mündlich oder schriftlich vereinbarte Behandlungstermine sind verbindlich.
Termine müssen mind. 48 Std. vorher abgesagt werden, sonst bleiben sie in voller Höhe kostenpflichtig.

2. Das Honorar ist nach der jeweiligen Behandlung in bar  an die Heilpraktikerin zu zahlen, es sein denn es ist eine andere Absprache getroffen worden.

3. Kostenübernahme
HeilpraktikerInnen dürfen keine Rezepte für Massage annehmen, die Ihnen möglicherweise vom Arzt/ Ärtzin ausgestellt worden sind. Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung besteht so leider keine Möglichkeit, Ihre Kosten durch die Kasse ersetzt zu bekommen. Einige gesetzliche Krankenversicherungen bieten jedoch Zusatzversicherungen an, die die Kosten für heilpraktische Behandlungen reduzieren können.
Für PrivatpatientInnen hingegen ist eine Rechnungsstellung möglich, die Höhe der Kostenübernahme ist von der Bewilligungshaltung Ihrer Krankenkasse abhängig, wird aber in vielen Fällen ermöglicht.

Die Heilpraktikerin übernimmt keine Verantwortung für die Erstattung des Honorars von privaten Krankenkassen oder der Beihilfe.